Positionspapier

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Situationsbeschreibung

Im Gesundheitswesen sind neben Ärzten, Technischen Assistenten und Pflegepersonal auch spezialisierte Naturwissenschaftler als Fachwissenschaftler tätig. Diese Fachwissenschaftler sind eine sehr heterogene Berufsgruppe, was sich an den unterschiedlichen Spezialisierungen deutlich erkennen lässt. Nach mehrjährigen Weiterbildungen können Fachtitel wie Klinischer Chemiker, Fachhumangenetiker, Reproduktionsbiologe, Medizinphysiker, u.a. erworben werden. Die Weiterbildungen erfolgen nach Abschluss eines natur­wissenschaftlichen Studiums (Diplom, M. Sc.). Tätigkeitsfelder der Fachwissenschaftler sind beispielsweise klinisch-chemische, humangenetische, onko-pathologische oder auch reproduktionsbiologische Laboratorien im Krankenhaus oder niedergelassener Spezialpraxis sowie in radioonkologischen, nuklearmedizinischen oder radiologisch-diagnostischen Abteilungen. Dem medizinnahen Fachgebiet entsprechend werden nach der Spezialisierung auch Aufgaben in leitender Funktion übernommen. Voraussetzung hierfür sind neben hoher Fachkompetenz selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten, Personalführung sowie Sicherstellung der Qualität dieser Arbeiten.

In diesem Zusammenhang erscheint es unverständlich, dass es bis heute nur wenige konkrete berufsrechtliche Richtlinien und / oder Gesetze gibt, die die Berufsausübung des Fachwissenschaftlers legitimieren. Vielmehr bestehen Einschränkungen in der Berufsausübung und führen zur beruflichen Diskriminierung.

Qualifikationen

Aufgrund der zunehmenden fachlichen Anforderungen, die an die Gesundheitsversorgung gestellt werden, ist eine Aufgabenteilung zwischen ärztlichen Leistungen und Laborleistungen notwendig. Dabei sind Indikation, Diagnosestellung und Therapieentscheidung ärztliche Tätigkeiten, wohin gegen Laborleistungen durch Fach­wissenschaftler eigenverantwortlich durchgeführt werden können.

Eine Laborleistung ist keine medizinische sondern eine naturwissenschaftlich-technische Untersuchung. Beispielsweise basiert die Sicherstellung eines Messwertes in der klinisch-chemischen oder humangenetischen Labordiagnostik auf Methoden, deren korrekte Anwendung und Interpretation ein naturwissenschaftliches Fachwissen und entsprechende Weiterbildung voraussetzt. Für diesen labordiagnostischen Teil innerhalb der Gesamtversorgung eines Patienten muss der Fachwissenschaftler eigene Verantwortung übernehmen. Demnach ist der Arzt nicht mehr allein verantwortlich für die Behandlung und Gesundheit des Patienten, sondern Fachwissenschaftler und Arzt übernehmen gemeinsam Verantwortung für den Patienten.

Fachwissenschaftler werden als Experten an der Seite des Arztes benötigt, um mit ihm auf gleicher Augenhöhe die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der modernen Gesundheitsversorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können.

Von den naturwissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten Curricula für die Weiterbildung von Naturwissenschaftlern erfolgreich etabliert. Eine gesetzliche Regelung für die Anerkennung der daraus hervorgehenden qualifizierenden Abschlüsse ist zu fordern.

Arztvorbehalt

Es stellt sich die Frage, ob Tätigkeiten, die Fachwissenschaftler ausüben, dem Arztvorbehalt unterliegen müssen. Nur in Einzelfällen hat der Gesetzgeber festgeschrieben, welche konkreten Leistungen dem Arztvorbehalt zuzuordnen sind. Zur persönlichen Leistungserbringung schreiben Bundesärztekammer und Bundesärztliche Kassenvereinigung (Stand 29.08.2008) „Ob eine bestimmte Leistung unter Arztvorbehalt steht, hängt in diesen Fällen nach der Rechtsprechung davon ab, ob das Erbringen einer bestimmten Leistung oder die notwendige Beherrschung gesundheitlicher Gefährdungen ärztliche Fachkenntnisse und damit das Tätigwerden eines Arztes erfordert.“ Dennoch ist in neuesten Gesetzesvorlagen, Richtlinien etc. der Arztvorbehalt nach wie vor festgeschrieben.

Forderungen und Ziele

  1. Eine Umverteilung von Aufgaben an Nicht-Ärzte darf dabei nicht nur zu einer Ausweitung der Delegation führen, wie es beispielsweise erst vor kurzem im Gendiagnostikgesetz (§7 Abs.2) geschehen ist. Die demografische sowie die damit auch verbundene ökonomische Entwicklung im Gesundheitswesen macht eine Reorganisation der Aufgabenverteilung notwendig.
  2. Gefordert wird eine Substitution beispielsweise zur verantwortlichen Durchführung der Labordiagnostik, die bisher ausschließlich zum ärztlichen Aufgabengebiet zählt, inklusive der damit verbundenen Übernahme aller haftungsrechtlichen Konsequenzen für Fachwissenschaftler im Gesundheitswesen, denn es gibt keine gesetzliche Aufgabenabgrenzung in der Zusammenarbeit Arzt – Naturwissenschaftler. Beispiele für derartige gesetzliche Verankerungen existieren bereits (§ 13 Abs. 1 Transfusionsgesetz (TFG) inkl. Begründung; § 14, §15 Arzneimittelgesetz (AMG); § 47 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG); § 17 Abs. 4 Gendiagnostikgesetz (GenDG)).
  3. Es wird angestrebt, zur Sicherung eines hohen Qualitätsstandards in der Gesundheitsversorgung, die unterschiedlichen Weiterbildungsordnungen für Naturwissenschaftler der einzelnen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsvereinigungen zu vereinheitlichen. Weiterbildungszeiten, Weiterbildungsinhalte und die daraus resultierenden Abschlüsse sind einer gesetzlichen Regelung zuzuführen und sollten in eine Postgraduierten-Weiterbildung münden.
  4. Ziel ist die gesetzliche Anerkennung der in der Medizin tätigen Fachwissenschaftler sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene (europäische Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG)

 

Zur Realisierung dieser Forderungen und Ziele wurde ein Netzwerk der im Gesundheitswesen tätigen Fachwissenschaftler gegründet.

 

Prof. Dr. rer. nat. Michael Hummel
Molekulare Pathologie

Prof. Dr .rer. nat. Jürgen Kunz
Humangenetik
kunz(at)nfm-ev.de

Prof. Dr. rer. nat. Ralf Lichtinghagen,
Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik

Dr. rer. nat. Gisela Raabe-Meyer
Humangenetik

Dr. rer. nat. Claus Sibold
Humane Reproduktionsbiologie
sibold(at)nfm-ev.de


Werden Sie Mitglied beim Netzwerk der Fachwissenschaftler in der Medizin!

Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie die Durchsetzung der Ziele des Netzwerks wie beispielsweise Vereinheitlichung der unterschiedlichen Weiterbildungsordnungen, gesetzliche Anerkennung zur Berufsausübung einer der unterschiedlichen Spezialisierungen.
Nur durch ein starkes gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit und Politik lassen sich die genannten Ziele und weitere Ziele erreichen.

 



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