Situationsbeschreibung
Im Gesundheitswesen sind neben Ärzten, Technischen Assistenten und Pflegepersonal auch spezialisierte Naturwissenschaftler als Fachwissenschaftler tätig. Diese Fachwissenschaftler sind eine sehr heterogene Berufsgruppe, was sich an den unterschiedlichen Spezialisierungen deutlich erkennen lässt. Nach mehrjährigen Weiterbildungen können Fachtitel wie Klinischer Chemiker, Fachhumangenetiker, Reproduktionsbiologe, Medizinphysiker, u.a. erworben werden. Die Weiterbildungen erfolgen nach Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums (Diplom, M. Sc.). Tätigkeitsfelder der Fachwissenschaftler sind beispielsweise klinisch-chemische, humangenetische, onko-pathologische oder auch reproduktionsbiologische Laboratorien im Krankenhaus oder niedergelassener Spezialpraxis sowie in radioonkologischen, nuklearmedizinischen oder radiologisch-diagnostischen Abteilungen. Dem medizinnahen Fachgebiet entsprechend werden nach der Spezialisierung auch Aufgaben in leitender Funktion übernommen. Voraussetzung hierfür sind neben hoher Fachkompetenz selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten, Personalführung sowie Sicherstellung der Qualität dieser Arbeiten.
In diesem Zusammenhang erscheint es unverständlich, dass es bis heute nur wenige konkrete berufsrechtliche Richtlinien und / oder Gesetze gibt, die die Berufsausübung des Fachwissenschaftlers legitimieren. Vielmehr bestehen Einschränkungen in der Berufsausübung und führen zur beruflichen Diskriminierung.
Qualifikationen
Aufgrund der zunehmenden fachlichen Anforderungen, die an die Gesundheitsversorgung gestellt werden, ist eine Aufgabenteilung zwischen ärztlichen Leistungen und Laborleistungen notwendig. Dabei sind Indikation, Diagnosestellung und Therapieentscheidung ärztliche Tätigkeiten, wohin gegen Laborleistungen durch Fachwissenschaftler eigenverantwortlich durchgeführt werden können.
Eine Laborleistung ist keine medizinische sondern eine naturwissenschaftlich-technische Untersuchung. Beispielsweise basiert die Sicherstellung eines Messwertes in der klinisch-chemischen oder humangenetischen Labordiagnostik auf Methoden, deren korrekte Anwendung und Interpretation ein naturwissenschaftliches Fachwissen und entsprechende Weiterbildung voraussetzt. Für diesen labordiagnostischen Teil innerhalb der Gesamtversorgung eines Patienten muss der Fachwissenschaftler eigene Verantwortung übernehmen. Demnach ist der Arzt nicht mehr allein verantwortlich für die Behandlung und Gesundheit des Patienten, sondern Fachwissenschaftler und Arzt übernehmen gemeinsam Verantwortung für den Patienten.
Fachwissenschaftler werden als Experten an der Seite des Arztes benötigt, um mit ihm auf gleicher Augenhöhe die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der modernen Gesundheitsversorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können.
Von den naturwissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten Curricula für die Weiterbildung von Naturwissenschaftlern erfolgreich etabliert. Eine gesetzliche Regelung für die Anerkennung der daraus hervorgehenden qualifizierenden Abschlüsse ist zu fordern.
Arztvorbehalt
Es stellt sich die Frage, ob Tätigkeiten, die Fachwissenschaftler ausüben, dem Arztvorbehalt unterliegen müssen. Nur in Einzelfällen hat der Gesetzgeber festgeschrieben, welche konkreten Leistungen dem Arztvorbehalt zuzuordnen sind. Zur persönlichen Leistungserbringung schreiben Bundesärztekammer und Bundesärztliche Kassenvereinigung (Stand 29.08.2008) „Ob eine bestimmte Leistung unter Arztvorbehalt steht, hängt in diesen Fällen nach der Rechtsprechung davon ab, ob das Erbringen einer bestimmten Leistung oder die notwendige Beherrschung gesundheitlicher Gefährdungen ärztliche Fachkenntnisse und damit das Tätigwerden eines Arztes erfordert.“ Dennoch ist in neuesten Gesetzesvorlagen, Richtlinien etc. der Arztvorbehalt nach wie vor festgeschrieben.
Forderungen und Ziele
Zur Realisierung dieser Forderungen und Ziele wurde ein Netzwerk der im Gesundheitswesen tätigen Fachwissenschaftler gegründet.
Prof. Dr. rer. nat. Michael Hummel
Molekulare Pathologie
Prof. Dr .rer. nat. Jürgen Kunz
Humangenetik
kunz(at)nfm-ev.de
Prof. Dr. rer. nat. Ralf Lichtinghagen,
Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik
Dr. rer. nat. Gisela Raabe-Meyer
Humangenetik
Dr. rer. nat. Claus Sibold
Humane Reproduktionsbiologie
sibold(at)nfm-ev.de