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Fachwissenschaftler in der Medizin sehen Handlungsbedarf zur Ausgabe von Elektronischen Berufsausweisen im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist seit langem geplant. Auch wenn technische, finanzielle und insbesondere auch datenschutzrechtliche Probleme eine flächendeckende Umsetzung immer wieder heraus gezögert haben, scheint jetzt Bewegung in die Umsetzung zu kommen.

So sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder schon 2007 mehrheitlich für die Einführung eines elektronischen Berufsregisters für Gesundheitsfachberufe (eGBR) aus, das auf dem Gesundheitscampus (Uni Bochum) NRW angesiedelt werden soll.

Der elektronische Berufsausweis steht in Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Durch diesen soll eine sichere, dem Datenschutz gerecht werdende Kommunikation im Gesundheitswesen ermöglicht werden.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts soll das eGBR zuständig werden für die Herausgabe von elektronischen Berufsausweisen für Leistungserbringer des Gesundheitswesens. Dazu gehören neben den verkammerten akademischen Heilberufen (Ärzte, Apotheker, Psychologen u.a.) die nicht-akademischen Gesundheitsfachberufe wie z.B. Pflegekräfte, Hebammen, Physiotherapeuten. In das Vergabeverfahren sollen zudem die zuständigen Berufsüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer miteinbezogen werden.

Da wir als Fachwissenschaftler in der Medizin zur Erstellung fachspezifischer Laborbefunde auf Daten der eGK zugreifen müssen, ist der Besitz eines elektronischen Berufsausweises für uns elementar wichtig und damit wird die Aufnahme in das geplante Berufsregister für Gesundheitsberufe für uns dringend erforderlich.

Hier stoßen wir als Fachwissenschaftler in der Medizin wieder auf die uns bekannte Problematik, dass wir weder eine rechtsverbindliche Berufserlaubnis noch eine Berufsurkunde als Fachwissenschaftler in der Medizin haben.

Aus diesem Grund haben wir uns an die für das eGBR verantwortliche Gesundheitsministerin von NRW, Frau Barbara Steffens, gewandt, um auf die aktuelle Situation und unsere Stellung im Gesundheitswesen hinzuweisen und um von ihr Konkreteres über die Einführung des elektronischen Berufsausweises zu erfahren.

v.i.S.d.P. Vorstand NFM e.V.

Elektronische Gesundheitskarte – SGBV § 291a Gesetz
Elektronisches Beruferegister
Gesundheitsberufe wollen mitmischen – Ärztezeitung